Crème Bar

Schulungs-AGB Crème Bar

Letzte Aktualisierung: 25. April 2025

Dies ist eine zur Vereinfachung bereitgestellte Übersetzung. Verbindlich ist die polnische Sprachfassung.

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese AGB regeln die Organisation und Teilnahme an Schulungen, die von Creme Bar Bjorn Lieske mit Sitz in Radomierzyce, ul. Różana 1, 55-010 Radomierzyce (im Folgenden: Veranstalter) durchgeführt werden.

Die Schulungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, die an einer Zusammenarbeit im Crème-Bar-System interessiert sind.

Die Schulungen sind Bestandteil des B2B-Kooperationssystems und werden nicht als eigenständige Dienstleistung für Verbraucher angeboten.

Die Teilnahme an einer Schulung gilt als Annahme dieser AGB.

2. Charakter der Schulungen

Die Schulungen haben professionellen Charakter und sind integraler Bestandteil des Starterpakets sowie des Kooperationssystems.

Die Schulungen umfassen Wissen über die Anwendung der Produkte, die Regeln ihrer Kombination und Arbeitsmethoden gemäß dem Korneotherapie-Konzept.

Die Schulungen können stattfinden:

  • als Einzelschulung,
  • als Gruppenschulung.

Form und Termin der Schulung werden vom Veranstalter oder individuell mit dem Teilnehmer festgelegt.

3. Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung ist:

  • Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit,
  • Erwerb des Starterpakets,
  • Bereitstellung der erforderlichen Anmeldedaten.

Die Schulung ist keine separate, kostenpflichtige Dienstleistung - sie ist Bestandteil des Starterpakets. Ohne Erwerb des Starterpakets ist die Teilnahme nicht möglich.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahme ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

4. Zertifikat

Nach Abschluss der Schulung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat über die Teilnahme. Das Zertifikat wird unbefristet ausgestellt.

Das Zertifikat bestätigt das Wissen im jeweiligen Schulungsbereich und berechtigt den Inhaber, Zugang zum entsprechenden B2B-Angebot zu beantragen.

5. Systemzugang und Zusammenarbeit

Der Zugang zum B2B-Angebot ist abhängig von:

  • dem Abschluss der Schulung,
  • dem Erhalt des Zertifikats,
  • der Entscheidung des Veranstalters.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit unabhängig vom vorhandenen Zertifikat einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden.

Die Einschränkung der Zusammenarbeit kann insbesondere bestehen aus:

  • Entzug des Zugangs zum B2B-Angebot,
  • Sperrung der Möglichkeit, Bestellungen aufzugeben,
  • Einschränkung des Umfangs der Zusammenarbeit.

Die Entscheidung zur Einschränkung kann insbesondere in folgenden Fällen erfolgen:

  • Handeln zum Schaden des Veranstalters,
  • Verletzung der Kooperationsregeln,
  • Ausübung konkurrierender Tätigkeiten,
  • missbräuchliche Nutzung von Wissen oder Materialien.

6. Termine und Organisation

Der Schulungstermin wird individuell festgelegt oder vom Veranstalter angegeben. Der Veranstalter ist berechtigt, den Schulungstermin aus wichtigen Gründen zu ändern. Bei einer Terminänderung vereinbart der Veranstalter mit dem Teilnehmer einen neuen Termin.

7. Rücktritt von der Teilnahme

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich über die Unmöglichkeit der Teilnahme zu informieren.

Da die Schulung Bestandteil des Starterpakets ist und nicht separat bezahlt wird, begründet der Verzicht auf die Teilnahme keinen Anspruch auf Rückerstattung des Paketpreises oder anderer Beträge.

8. Know-how und Schulungsmaterialien

Sämtliche Schulungsmaterialien, Kenntnisse, Arbeitsmethoden und Lösungen, die während der Schulung vermittelt werden, sind Eigentum des Veranstalters.

Der Teilnehmer ist verpflichtet:

  • sie ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Veranstalter zu nutzen,
  • sie nicht an Dritte weiterzugeben,
  • das System nicht zu kopieren, zu vervielfältigen oder nachzubilden.

Verstöße gegen diese Regeln können zur Einschränkung der Zusammenarbeit, einschließlich des Entzugs des Zugangs zum Verkaufssystem, führen.

9. Haftung

Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Schulung.

Der Veranstalter haftet nicht für die Art und Weise, wie der Teilnehmer das Wissen verwendet. Der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für die Anwendung des Wissens in seiner beruflichen Praxis.

10. Schlussbestimmungen

In nicht geregelten Angelegenheiten gilt polnisches Recht.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Die AGB gelten ab dem Tag der Veröffentlichung auf der Website.